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Hygiene-Konzept für Sexarbeit – Berufsverband fordert Gleichbehandlung bei Corona-Lockerungen

Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.) fordert die Gleichbehandlung von Sexarbeit mit vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen

 
AutorIn: Marie Fricke | Format: MPEG-1 Layer 3 | Dauer: 18:10 Minuten

Hygiene-Konzept für Sexarbeit – Berufsverband fordert Gleichbehandlung bei Corona-Lockerungen

Viele Branchen sind vom Lockdown schwer betroffen – doch gerade in der Sexarbeit lebt ein hoher Anteil von der Hand in den Mund und hat wenig bis keine Rücklagen. Besonders im Bereich Straßen-Sexarbeit sind viele Beschäftigte zusätzlich nicht krankenversichert und bereits von Armut betroffen.

Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.) fordert die Gleichbehandlung von Sexarbeit mit vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen. Im Sinne der Übertragung und Bekämpfung des Corona-Virus besteht kein Unterschied zwischen einer nichtmedizinischen Massage und einer erotischen Massage. Im zweiten Schritt plädieren sie für eine geordnete Öffnung aller Bereiche der Sexarbeit unter Anwendung entsprechender Hygiene-Konzepte für den Schutz von Dienstleister*innen und Kund*innen sowie die Vorbeugung von Neu-Ansteckungen. 


Die politische Sprecherin des BesD e.V., Johanna Weber, sagt: „Auch unsere Branche möchte Licht am Ende des Tunnels sehen. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes gehört es zu den erklärten Zielen der Regierung, auf die Entstigmatisierung von Sexarbeiter*innen hinzuwirken – hier besteht die Chance, für Gleichberechtigung zu sorgen.“

Der BesD hat gemeinsam mit verschiedenen Gesundheitsämtern ein Hygienekonzept für erotische Dienstleistungen im Rahmen der Corona-Krise entwickelt. Dieses umfasst Regelungen für Arbeiten in Terminwohnungen/eigener Wohnung/Wohnwagen, Haus- und Hotelbesuche (Escort) sowie Hygiene-Regeln für die Arbeit auf Straßenstrichen. Das gesamte Konzept ist auf der Website des Verbands zu lesen 

Die Hamburger Sexarbeiterin Undine de Rivière ergänzt: „Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, die nun erst einen verstärkten Umgang mit Hygiene erlernen müssen, gehören vorbeugende Maßnahmen gegen Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten zu unserem Arbeitsalltag. Sexarbeitende sind gewohnt und in der Lage, mit dem Thema Infektionsschutz verantwortungsvoll umzugehen.“

Konkrete Konzeptvorschläge für alle Arten von Prostitutionsstätten sind Aufgabe der zuständigen Betreiberverbänden und -zusammenschlüsse. Diese sind aufgrund des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) bereits zu passgenauen Hygiene-Konzepten und der Hinwirkung auf die Vermeidung von sexuell übertragbaren Krankheiten jeder Art verpflichtet.

Der Berufsverband hat für jene Sexarbeitende, die keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben, den  --> BesD Nothilfe Fonds  ins Leben gerufen und bis dato bereits über 200 notleidenden Sexarbeitenden geholfen.

 

Berufsverband erotische & sexuelle Dienstleistungen e.V.

 

http://www.berufsverband-sexarbeit.de

 

 

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